Für Personalabteilungen und Dienstnehmer stellt sich die Frage, wie sich ein Stromausfall auf die Dienstverhältnisse auswirkt. Der Beitrag beantwortet zahlreiche Praxisfragen rund um ein Blackout, insbesondere iZm der Anwesenheit am Arbeitsplatz, der Arbeitspflicht, der Arbeitszeit, den Rechten des Betriebsrats, einer allfälligen Versetzung oder der Entgeltfortzahlung. Für den Fall, dass aufgrund eines Blackouts keine Arbeitsleistung möglich ist, wird ein Entgeltfortzahlungsanspruch etwa von der überwiegenden Lehrmeinung verneint, weil höhere Gewalt (= neutrale Sphäre) vorliegt. Diese Sichtweise ist allerdings umstritten.
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