Thema / Arbeitsrecht

Pauschale Abgeltung von Überstunden

Mag. Maria Schedle

Pauschalierungsvereinbarungen zur Vergütung von Überstunden sind nach der Rechtsprechung nicht nur bei leitenden Angestellten, sondern auch bei Arbeitnehmern, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen, zulässig. Diese werden in der Praxis häufig auch bei nicht leitenden Angestellten als "All-in-Entgeltvereinbarung" getroffen. Alternativ zur "All-in-Entgeltvereinbarung" besteht die Möglichkeit, eine Überstundenpauschale zu vereinbaren. Sowohl All-in-Vereinbarungen als auch Überstundenpauschalen inkludieren die Verpflichtung des Arbeitnehmers, im Bedarfsfall Mehr- und Überstunden zu leisten.

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Artikel-Nr.
ARD 6401/5/2014

12.06.2014
Heft 6401/2014
Autor/in
Maria Schedle

Mag. Maria Schedle ist Rechtsanwältin und Partnerin der Engelbrecht Rechtsanwalts GmbH. Sie ist seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig und berät nationale und internationale Unternehmen, Institutionen und Führungskräfte in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts. Sie ist sowohl auf gerichtliche als auch auf außergerichtliche Arbeitsrechtsangelegenheiten spezialisiert.