Mit BGBl I 2024/145 wurde die Pensionserhöhung für 2025 kundgemacht. Wie schon in den Vorjahren erfolgt eine nach dem Gesamtpensionseinkommen abgestufte Pensionserhöhung: Bis € 6.060,- Erhöhung um 4,6 %, bei höheren Pensionen um € 278,76. Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden mit dem Anpassungsfaktor 2025 (also ebenfalls um 4,6 %) erhöht (Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende im Jahr 2025: € 1.273,99). Gleichzeitig wurde eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge verankert: Wer seine Pension im Jahr 2025 antritt, kann demnach mit einem dauerhaften Erhöhungsbetrag im Ausmaß von 4,5 % der Pensionskonto-Gesamtgutschrift rechnen. Damit sollen dauerhafte Pensionsverluste infolge der nach wie vor hohen Inflation vermieden werden. Ein weiteres Jahr ausgesetzt bleibt auch die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung - unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Pensionsantritt im kommenden Jahr erfolgt, wird es 2026 die volle Pensionserhöhung geben (gilt für Beschäftigte, die eine Korridorpension in Anspruch nehmen, nur in Ausnahmefällen).
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