Nach der bisherigen Rechtsprechung des OGH wurden Kreditbearbeitungsentgelte als Teil der vom Kreditnehmer zu erbringenden Hauptleistung und damit nicht als Gegenstand der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB angesehen. Der Beitrag untersucht, inwiefern jüngere Entscheidungen von OGH und EuGH eine Neupositionierung erfordern. Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass Kreditbearbeitungsentgelte - nach wie vor - zulässig sind.
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