Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter!
Im Zuge der Gehalts-/Lohnverrechnung für den Monat Juli 2020 können wir Ihnen nun die endgültigen Abrechnungen für den Zeitraum der Kurzarbeit übermitteln.
Als im Zuge des sogenannten "Lockdown" am Wochenende des 14. bzw. 15. März 2020 von der Regierung und den Sozialpartnern das neue Kurzarbeitsmodell für die "COVID-19-Krise" präsentiert wurde, ahnte noch niemand, was dies für die Praxis bedeuten würde. Regierung und Sozialpartner taten ihr Bestes, indem sie nämlich eine aus Arbeitnehmersicht viel bessere Kurzarbeit konzipierten, als es die Vorgängervarianten (z.B. aus Anlass der Finanzkrise in den Jahren 2008 bis 2010) gewesen waren. Damals hatte man für die durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden eine Vergütung in Höhe des niedrigeren Arbeitslosengeldes erhalten.
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