"Brandnew" trifft sowohl auf das Pfandbriefgesetz (PfandBG) selbst als auch auf den hier zu besprechenden Kommentar zu. Wiewohl wir zwischenzeitig das Jahr 2024 schreiben, kann das PfandBG als brandneu schon deshalb bezeichnet werden, weil es zwar aus mehreren vormaligen Gesetzen hervorgegangen ist, letztlich aber doch ein eigenständiges neues Gesetz ist. Es ist seit 8. 7. 2022 in Kraft und die beiden Herausgeber und die weiteren Autoren haben, blitzartig, einen sehr umfassenden und fundierten Kommentar vorgelegt.
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