Untersucht werden das Institut des Vorkaufsrechts und seine Anwendung in einer vom Grundkonzept des ABGB abweichenden Weise. Zu diesem Zweck unterscheiden die Autoren zwischen eigentlichem bzw uneigentlichem Vorkaufsrecht und appellieren, Auslegung und Rechtsfolgen bei zweiterem differenziert zu betrachten.
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