Der Beitrag widmet sich zwei jüngeren BGH-Entscheidungen (IX ZB 63/16 und IX ZB 69/16) zu Vermögenswerten eines deutschen Insolvenzschuldners im Ausland. Die aufgeworfenen Rechtsfragen werden diskutiert, hierbei wird auf die EuInsVO 2002 und 2015 eingegangen.
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