Der Beitrag behandelt den Anwendungsbereich des BTVG sowie die damit verbundene Sicherungspflicht und deren Ende bei Mietverträgen mit vertraglicher Kaufoption. Dabei wird besonders auf die sich aus der Rsp des OGH ergebenden "Gefahrenquellen" solcher Vereinbarungen und damit auch auf die Behandlung der Kaufoption im Insolvenzfall eingegangen.
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