In diesem Beitrag einer mehrteiligen Serie setzt sich die Autorin mit den Spezialfragen auseinander, ob der Dienstgeber auch freien Dienstnehmern einen abgabenfreien Zuschuss zum Öffi-Ticket gewähren kann und ob ein Liftpass für den Skilift ein abgabenbegünstigtes Öffi-Ticket sein kann. Die Öffi-Ticket-Regelung in § 26 Z 5 lit b EStG kann nur bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit angewendet werden. Da aber freie Dienstnehmer im Einkommensteuerrecht als Selbstständige gelten und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aber Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, ist der vom Dienstgeber geleistete Öffi-Ticket-Zuschuss einkommensteuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Hinsichtlich der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung weist Platzer darauf hin, dass die ÖGK in einzelnen Anfragebeantwortungen die SV-Beitragsbefreiung für Öffi-Ticket-Zuschüsse akzeptiert hat, wenn das Ticket am Wohnort gültig ist. Auf Skipässe und Liftkarten für ein Skigebiet könne die Abgabenbegünstigung für das Öffi-Ticket im Normalfall nicht angewendet werden, da normalerweise nicht die ökologische Personenbeförderung im Vordergrund steht, sondern die Nutzung für eine nicht unbedingt ökologische Wintersportart. Ausnahmen könnte es geben, wenn zB der Dienstgeber ein Skihüttenbetreiber ist oder der Dienstnehmer am Berg wohnt und ein Skilift hauptsächlich als Beförderungsmittel genutzt wird.
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