Der Beitrag untersucht das Einsichtsrecht der Arbeiterkammern in Berichte des Insolvenzverwalters vor dem Hintergrund der Vorrechte des Insolvenzschutzverbands für Arbeitnehmer:innen als bevorrechtigter Gläubigerschutzverband und dessen Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit den Arbeiterkammern. Der Autor leitet das Einsichtsrecht der Arbeiterkammern aus der Amtshilfe gem Art 22 B-VG, welche zur Wahrnehmung des Äußerungsrechts gem § 76 IO erforderlich ist, ab.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.