Anmerkungen zu OLG Graz 3 R 106/20p1
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung sind selten;2 noch seltener sind dort getroffene Entscheidungen Gegenstand nicht nur heftigen Widerstands der Arbeitnehmer(vertreter)3 und medialer Aufmerksamkeit,4 sondern auch eines (bisher freilich folgenlosen) Entschließungsantrags im Nationalrat (dem dieser Beitrag seinen Titel schuldet).5 Es ging um die Genehmigung der Veräußerung von Anlage- und Umlaufvermögen durch den Sanierungsverwalter (§ 117 Abs 1 Z 2 iVm § 172 Abs 1 Z 4 IO).
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