BGBl I 2023/11, ausgegeben am 24. 2. 2023
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
Bereits 1992 hat der Nationalrat beschlossen, das Regelpensionsalter für Frauen ab dem Jahr 2024 schrittweise an jenes für Männer anzugleichen (§ 3 des Bundesverfassungsgesetzes über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten, BGBl 1992/832). Bis zum Jahr 2033 wird es demnach sukzessive von 60 Jahren auf 65 Jahre steigen.
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