Das ESUG wurde zum Anlass genommen, den reichhaltigen Fundus zum dt Insolvenzrecht um ein Praktikerhandbuch zu erweitern. Wie das Vorwort verrät (V), wurde das Buch nach der dt Fachanwaltsordnung gegliedert, die aufzählt, welche besonderen Kenntnisse für die Zusatzausbildung als Fachanwalt für Insolvenzrecht nachzuweisen sind (s § 14 dt Fachanwaltsordnung). Gleichwohl versteht sich das Handbuch nicht nur als Lernbehelf, sondern wendet sich an alle Praktiker, die mit dem Insolvenzrecht konfrontiert sind.
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