Thema - Arbeitsrecht

Praxisanmerkungen zum neuen KV für Angestellte bei Zahnärzten

Wilhelm Kurzböck

Nach mehr als 4 Jahren haben sich die Österreichische Zahnärztekammer und der Österreichische Gewerkschaftsbund auf einen neuen Kollektivvertrag für die bei Zahnärzten, Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Dentisten beschäftigten Angestellten geeinigt. Der neue Kollektivvertrag trat mit 1. Juni 2022 in Kraft und es kam neben einer Erhöhung der KV-Gehälter ua auch zu einer Reduzierung der Arbeitszeit von (bei Vollzeitbeschäftigten) 40 auf 38 Stunden. Obwohl erst wenige Tage in Kraft, haben die Neuerungen in einschlägigen Personalverrechnungsforen schon zu zahlreichen Fragen in der Praxis geführt, von denen einige hier beantwortet werden, wobei die Antworten größtenteils bereits mit der Zahnärztekammer abgestimmt wurden.

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Artikel-Nr.
ARD 6802/6/2022

10.06.2022
Heft 6802/2022
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.