Bereits im Jahr 2017 wurde neben der Angleichung der Entgeltfortzahlungsbestimmungen1) auch die Harmonisierung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten beschlossen (siehe BGBl I 2017/153). Aufgrund mehrfacher Verschiebungen sind die neuen Kündigungsbestimmungen für Arbeiter für Kündigungsaussprüche nach dem 30. 9. 2021 in Kraft getreten.
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