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Pro-Stimmrechtsausschluss bei der Abstimmung über den Sanierungsplan (§ 148 IO) für Tochtergesellschaften des Insolvenzschuldners

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus

Aus Anlass eines praktischen Falles wird im vorliegenden Beitrag die Frage untersucht, ob Tochtergesellschaften des Insolvenzschuldners gem § 148 iVm § 32 Abs 2 Z 3 IO bei der Abstimmung über den Sanierungsplan von einer Pro-Stimme ausgeschlossen sind.1 Aufgrund der Novellierung des § 32 IO durch das RIRUG hat das Thema eine neue Dynamik erhalten.

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Artikel-Nr.
ZIK 2024/45

30.04.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).