Durch den Beitritt Österreichs zur EU und im besonderen durch die zunehmende Internationalisierung der Wirtschafts- und Privatbereiche und die damit einhergehende Mobilität der Arbeitnehmer ist es auch notwendig, dass ein grenzübergreifendes Insolvenzrecht geschaffen wird. Gerade auf diesem Sektor gibt es - wie nachstehend näher erörtert wird - noch erhebliche Regelungsdefizite.
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