In aller Kürze

Projektförderungen nach dem BEinstG künftig steuerfrei

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit der BEinstG-Novelle BGBl I 2017/155 wurde gesetzlich klargestellt, dass ab 1. 1. 2018 Zuwendungen aus den Mitteln des Ausgleichstaxfonds auf der Grundlage von § 10a Abs 1 BEinstG (Förderungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung), die vom Sozialministeriumservice ausbezahlt werden, beim Empfänger der Förderung nicht als Entgelt iSd Umsatzsteuergesetzes gelten. Davon umfasst sind zB Einstellungsbeihilfen, Zuschüsse zu den Kosten der durch die Behinderung bedingten technischen Arbeitshilfen, Zuschüsse zu den Kosten von Maßnahmen beruflicher Assistenz oder zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die sich für begünstigte Behinderte besonders eignen, oder Prämien für Dienstgeber für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten.

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Artikel-Nr.
ARD 6575/1/2017

23.11.2017
Heft 6575/2017