Um im Start-up-Bereich mehr Flexibilität bei Beteiligungsprogrammen zur Motivation von Schlüsselarbeitskräften zu ermöglichen, wurde mit dem AbgÄG 2024 (BGBl I 2024/113, ARD 6910/12/2024) vorgesehen, dass bestehende virtuelle Anteile bis Ende 2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für "echte" Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neue Regelung und geht auf verschiedene Zweifelsfragen iZm der Neuregelung ein.
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