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Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarungen - § 67 Abs 3 IO revisited !

Mag. Wolfgang Braza / Mag. Mario Kapp

Mit einer qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung1 in Kreditverträgen tritt der betreffende Gläubiger im Krisen- bzw Insolvenzfall hinter alle Gläubiger (§ 67 Abs 3 IO) zurück. Dadurch soll einerseits dem Eintritt einer bilanziellen Überschuldung entgegengewirkt werden, andererseits wird - durch die damit bewirkte Bedingtheit des Rückzahlungsanspruchs des Darlehensgebers - die Begründung eines konzessionspflichtigen Bankgeschäfts vermieden (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG),2 was eine "Schwarmfinanzierung"3 durch eine Vielzahl privater Investoren ermöglicht. Diese Praxis, insb bei Start-ups beliebt, sorgt im Insolvenzfall aber nach wie vor für Rechtsunsicherheit: Im Gegensatz zu Deutschland (vgl § 39 Abs 2 dInsO) fehlt in Österreich eine klare gesetzliche Regelung, ob und wie solche qualifiziert nachrangigen Forderungen am Insolvenzverfahren teilnehmen. Der Beitrag diskutiert diese offene Frage.

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Artikel-Nr.
ZIK 2025/10

28.02.2025
Heft 1/2025
Autor/in
Wolfgang Braza

Mag. Wolfgang Braza ist Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der KAPP & Partner Rechtsanwälte GmbH. Seine Forschungsschwerpunkte liegen aufgrund seiner Kanzleitätigkeit einerseits im Wirtschafts- und Insolvenzrecht, andererseits im österreichischen und europäischen Zivilverfahrensrecht.

Mario Kapp

Mag. Mario Kapp ist Gründer, Partner und geschäftsführender Gesellschafter der KAPP & PARTNER Rechtsanwälte GmbH in Graz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie Immobilien- und Energierecht.