Die verpflichtende Quarantäne für corona-infizierte Personen wurde mit Wirkung ab 1. 8. 2022 abgeschafft. Auch mit positivem Coronatest darf man nun die eigenen vier Wände verlassen, mit FFP2-Maske sogar den Arbeitsplatz aufsuchen. Die neue Regelung löst allerdings viele arbeitsrechtliche Fragen aus. Der folgende Artikel behandelt die für das Personalwesen wichtigsten praktischen Fragestellungen.
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