Im vorgestellten Werk untersucht Thomas Raff, ausgehend vom deutschen Recht (§§ 994 Abs 1 S 2, 995 S 2 BGB), die Relation zwischen Aufwandersatz und Zuordnung der Nutzungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Als privatrechtliches Prinzip ordnet er ein, dass derjenige, der die Sache nutzen darf, kleinere regelmäßig anfallende und planbare Kosten selbst zu tragen hat. Derartige gewöhnliche Erhaltungskosten und Lasten erfüllen nach der Kernthese des Autors die Funktion, bei gleichzeitiger Prämierung der Sacherhaltung und der Sachverbesserung des gutgläubigen Besitzers, die Interessen des Eigentümers nicht zu vernachlässigen. In die vergleichende Untersuchung bezieht er sowohl historische Quellen des römischen Rechts sowie des 19. Jahrhunderts als auch das geltende österreichische, französische und polnische Recht ein.
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