Nachvertragliche Konkurrenzklauseln und Wettbewerbsverbote zählen zu den zentralen Instrumenten, mit denen Arbeitgeber ihre Geschäftsinteressen auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses schützen können. Sie dienen insbesondere dem Schutz von Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Gleichzeitig greifen sie jedoch erheblich in die Erwerbsfreiheit des Arbeitnehmers ein.
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