Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Rauch, Parteimitgliedschaft und Weltanschauung, ASoK 2023, 134

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Erstmals hat sich der OGH in der Entscheidung vom 20. 10. 2022, 9 ObA 59/22z (= ARD 6838/7/2023) mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Mitgliedschaft zu einer politischen Partei eine vom Diskriminierungsschutz umfasste Weltanschauung sein kann. Rauch befasst sich mit dieser Entscheidung und der bisherigen Judikatur zu diesem Diskriminierungstatbestand. Eine politische Gesinnung als verpönter Diskriminierungsgrund ist weder dem Wortlaut der RL 2000/78/EG noch dem Diskriminierungsgründe-Katalog in § 13 B-GlBG und § 17 GlBG zu entnehmen. Entspricht eine politische Weltansicht jedoch den allgemeinen Kriterien einer Weltanschauung, ist es nicht ausgeschlossen, diese als Weltanschauung zu qualifizieren. Der OGH folgt in dieser Frage der Lehre: Geht eine politische Anschauung über die Bezugnahme auf einzelne politische Fragen hinaus und stellt sie sich bei der Gesamtbetrachtung gleich einer Weltanschauung dar, so ist sie gleichbehandlungsrechtlich als Weltanschauung nach § 13 B-GlBG bzw § 17 GlBG zu betrachten. Der bloße Hinweis auf eine bestimmte politische Partei reicht dabei jedoch nicht aus. Es ist ein substanziiertes Vorbringen zu erstatten, das dem Gericht die Beurteilung ermöglicht, ob die Kriterien für eine Weltanschauung erfüllt sind.

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Artikel-Nr.
ARD 6849/19/2023

17.05.2023
Heft 6849/2023