Der Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Kriterien für Rechnungsabgrenzungsposten eine Bildung mangels Wesentlichkeit unterbleiben kann.
Die X-GmbH leistet regelmäßig einjährige Vorauszahlungen für diverse Versicherungen. Fraglich ist, ob für diese Vorauszahlungen eine aktive Rechnungsabgrenzung gebildet werden muss oder ob bei Unwesentlichkeit der fraglichen Beträge eine derartige Bilanzierung unterbleiben kann.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.