Beiträge

Rechnungslegungsbegehren und Insolvenzverfahren

Mag. Clemens Jenny

Anmerkungen zu OGH 9 ObA 91/17y1

Die IO enthält in den §§ 102 ff detaillierte Vorgaben zur Durchsetzung von Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren. Ein dem Art XLII EGZPO entsprechendes Pendant für den Fall, dass ein Gläubiger seine Forderung ohne Mithilfe des Schuldners nicht beziffern kann, fehlt jedoch. In der vorliegenden Entscheidung zeigt der OGH mehrere potenzielle Lösungswege auf.

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/267

15.01.2018
Heft 6/2017
Autor/in
Clemens Jenny

Dr. Clemens Jenny ist Richter im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofes. Zuvor war er Rechtsanwalt in Wien und Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Er publiziert regelmäßig zu zivil-, zivilverfahrens-, exekutions- und insolvenzrechtlichen Themen.