Anmerkungen zu OLG Wien 28 R 295/14d und LGZ Wien 46 R 160/14s1
Die Zustellwirkung der öffentlichen Bekanntmachung hat sowohl das OLG Wien als auch das LGZ Wien beschäftigt. Zur Beurteilung stand, ob bzw unter welchen Voraussetzungen diese Zustellung eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren darstellen kann. Diese Entscheidungen bieten Anlass, diese Zustellwirkung genauer zu betrachten, weil diese nicht "absolut" gilt, sondern auch Ausnahmen festzustellen sind.
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