ZIK aktuell

Rechtsänderungen

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

1. Das VerbraucherzahlungskontoG wurde im BGBl I 2016/35 bekannt gemacht (s dazu ZIK 2016/52, 41).

2. Im BGBl I 2016/69 wurden gesetzliche Maßnahmen bekannt gemacht, die es dem Bund ermöglichen sollen, Haftungsprobleme iZm der HETA ASSET RESOLUTION AG einer Lösung zuzuführen (vgl die ausführliche Schilderung in den ErläutRV 1152 BlgNR 25. GP 1 f). Das Land Kärnten bzw der Fonds "Sondervermögen Kärnten" (ehemals Kärntner Landesholding) haften als Ausfallsbürgen für Verbindlichkeiten der HETA. Die FMA hat als Abwicklungsbehörde gem § 3 BaSAG am 10. 4. 2016 einen Schuldenschnitt und eine Stundung der Verbindlichkeiten der HETA verhängt. Davon betroffen sind auch sämtliche Schuldtitel, für die es die Ausfallsbürgschaft gibt. Laut den ErläutRV würden die Ausfallsbürgen die dadurch ausgelösten Haftungen nicht bedienen können, was Schäden für den inländischen Kapitalmarkt hätte. Daher soll die Haftungsproblematik durch einen Rückkauf der landesbehafteten Schuldtitel bereinigt werden. Um das zu ermöglichen, wurden das Haftungsgesetz-Kärnten erlassen und begleitende Gesetzesänderungen vorgenommen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/162

31.08.2016
Heft 4/2016