ZIK aktuell

Rechtsänderungen

Bearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny

1. Am 8. 7. 2022 ist das PfandBG in Kraft getreten (s nur Pariasek, Das neue Pfandbriefgesetz, ZIK 2022/137, 133). Sein § 29 Abs 1 ordnet an, dass ein gedeckte Schuldverschreibungen begebendes Kreditinstitut der FMA diverse Informationen über Programme gedeckter Schuldverschreibungen zu übermitteln hat, insb betreffend Deckungsmaßnahmen. Nach § 29 Abs 2 PfandBG kann die FMA durch Verordnung Details für diese Berichte und Meldungen festsetzen. Auf dieser Grundlage erließ die FMA die Pfandbrief-BerichtsV, BGBl II 2022/354, und die PfandbriefMeldeV, BGBl II 2022/355.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/175

09.11.2022
Heft 5/2022