1. Insolvenzrechtliche Bezüge gibt es im BG BGBl I 2024/84, mit dem das AbfallwirtschaftsG 2002 geändert wird: s iZm der Genehmigung von Sammel- und Verwertungssystemen § 29 Abs 2 Z 8 zu Änderungen bzgl der insolvenzfesten Sicherstellung der Finanzierung der übernommenen Leistungen; und § 87 Abs 12 Z 9 zur Einsicht in die Insolvenzdatei.
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