Thema - Arbeitsrecht

Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit - Für wen gilt das neue Gesetz?

Mag. Wolfram Hitz

Der Nationalrat hat am 25. 9. 2019 eine eher überraschende Änderung des AVRAG beschlossen, die einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit für Arbeitnehmer in bestimmten Betrieben ab 1. 1. 2020 bedeutet.1 In der Folge sollen die Eckpunkte der Neuregelung dargestellt werden, aber auch Hinweise auf Unklarheiten gegeben werden, die sich in dieser Novelle finden.

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Artikel-Nr.
ARD 6676/5/2019

28.11.2019
Heft 6676/2019
Autor/in
Wolfram Hitz

Mag. Wolfram Hitz ist Vortragender, Unternehmensberater und Autor mit der Spezialisierung auf arbeits- und personalrechtliche Fragestellungen, Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG. Lehrtätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems sowie an der FHWien der WKW.