Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der GREx die Bestimmung des § 49a EO erlassen. Nach dieser Bestimmung ist die offenkundige Zahlungsunfähigkeit vom Gericht festzustellen und in der Ediktsdatei zu veröffentlichen.
Mit der Veröffentlichung ist eine Bloßstellung der verpflichteten Partei verbunden und wurde dies auch in den Medien so aufgefasst: "Pranger statt Schuldenfalle"1 und "Gläserner Schuldturm",2 "Justiz stellt überschuldete Personen im Internet an den Pranger"3 oder "Ab Juli droht Schuldnern der Internetpranger"4 war in Schlagzeilen zu lesen. Sogar von einem "wirtschaftlichen Todesurteil" war jüngst zu lesen.5
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