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Rechtsbehelfe des Schuldners bei offenkundiger Zahlungsunfähigkeit

Mag. Robert Tremel

Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der GREx die Bestimmung des § 49a EO erlassen. Nach dieser Bestimmung ist die offenkundige Zahlungsunfähigkeit vom Gericht festzustellen und in der Ediktsdatei zu veröffentlichen.

Mit der Veröffentlichung ist eine Bloßstellung der verpflichteten Partei verbunden und wurde dies auch in den Medien so aufgefasst: "Pranger statt Schuldenfalle"1 und "Gläserner Schuldturm",2 "Justiz stellt überschuldete Personen im Internet an den Pranger"3 oder "Ab Juli droht Schuldnern der Internetpranger"4 war in Schlagzeilen zu lesen. Sogar von einem "wirtschaftlichen Todesurteil" war jüngst zu lesen.5

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/138

08.09.2022
Heft 4/2022
Autor/in
Robert Tremel

Mag. Robert Tremel ist Rechtsanwalt und Partner bei LEX3 – Weinhäupl Edtbauer Tremel Anwälte GmbH in Ried im Innkreis. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehört das Insolvenzrecht und er ist auch als Insolvenzverwalter tätig.