Thema - Arbeitsrecht

Rechtsfolgen aus der Unterscheidung von Arbeitskräfteüberlassung und Subunternehmer

MMag. Dr. Christoph Wiesinger

Die Abgrenzung des Subunternehmers vom Arbeitskräfteüberlasser (Stichwort "versteckte Arbeitskräfteüberlassung") bereitet in der Praxis oftmals Probleme. Es handelt sich dabei um kein bloß theoretisches Problem, weil an die Qualifikation als den einen oder anderen Vertragstyp zahlreiche unterschiedliche Rechtsfolgen in den verschiedensten Rechtsgebieten geknüpft sind. Die wesentlichen Unterschiede werden im Folgenden dargestellt.

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Artikel-Nr.
ARD 6632/7/2019

17.01.2019
Heft 6632/2019
Autor/in
Christoph Wiesinger

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M. ist Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht, speziell in der Bauwirtschaft.