Die Rechtsordnung knüpft an das Vorliegen eines Arbeitsunfalls bestimmte Rechtsfolgen. Wann ein Arbeitsunfall im rechtlichen Sinn vorliegt, wurde bereits in ARD 6417/6/2014 ausführlich behandelt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Melde- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, über die Besonderheiten beim Entgeltfortzahlungsanspruch des verunfallten Arbeitnehmers, die Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung und über mögliche haftungs- und strafrechtliche Folgen, wenn der Arbeitsunfall vom Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
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