Durch das österreichische Antidiskriminierungsrecht werden Arbeitnehmer vor einer benachteiligenden Behandlung im Arbeitsleben geschützt. Das Gleichbehandlungsgesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz sehen vor, dass bestimmte Merkmale nicht als Kriterien für eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer herangezogen werden dürfen. Für den Fall eines Verstoßes gegen ein Gleichbehandlungsgebot sind je nach verletztem Diskriminierungstatbestand unterschiedliche Rechtsfolgen vorgesehen. Diese werden im folgenden Beitrag überblicksmäßig dargestellt.
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