Die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses eines Arbeitnehmers durch Entlassung ist eine weitreichende Entscheidung, die aber dennoch in aller Regel rasch getroffen werden muss. Wartet der Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Entlassung zu lange zu, kann dies dazu führen, dass das Entlassungsrecht trotz Vorliegens eines Entlassungstatbestandes bereits untergegangen ist und dem Arbeitnehmer Ansprüche wie bei einer unbegründeten Entlassung zustehen. In bestimmten Fällen wird dem Arbeitgeber aber ein (kurzes) Zuwarten mit dem Entlassungsausspruch zugebilligt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über diese Gründe.
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