Im Rahmen der laufenden Insolvenzrechtsreform haben in den letzten Wochen mehrere Sitzungen der Arbeitsgruppen stattgefunden. Vorläufig abgeschlossen sind die Besprechungen im Bereich der Unternehmerinsolvenzen. Dazu wird seitens des BMJ in nächster Zeit ein breites Diskussionspapier erstellt, das Grundlage für die abschließenden Erörterungen sein wird. Im Bereich des Privatkonkurses, wo die BMJ und der BMSK Erleichterungen bei der Restschuldbefreiung anstreben (s ZIK 2007/123, 73), ist der Diskussionsprozess noch in vollem Gang. Insb das Vorgehen bei Schuldnern, die zum Ende eines Abschöpfungsverfahrens die gem § 213 Abs 1 KO jedenfalls zur Restschuldbefreiung führende Quote von 10 % der Forderungen nicht erreichen, ist in vieler Hinsicht strittig. Jedenfalls eine Erweiterung der Möglichkeiten, die Restschuldbefreiung auch in diesem Fall aus Billigkeit zu gewähren, wird verfolgt. Im Jänner 2008 findet dazu die nächste Besprechung statt. Derzeit ist aber noch nicht absehbar, ob es zu grundlegenden Änderungen im geltenden System der Möglichkeiten für Privatschuldner, eine Restschuldbefreiung zu erlangen, kommen wird.
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