1. Zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission (s zuletzt ZIK 2017/214, 161) haben die Mitgliedstaaten der EU Stellungnahmen abgegeben. Eine überarbeitete Fassung des Entwurfs soll in Kürze vorliegen. Unter bulgarischer Präsidentschaft soll im ersten Halbjahr 2018 insb an der erleichterten Restschuldbefreiung für gescheiterte Unternehmer gearbeitet werden. Unter österr Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 könnten die Arbeiten abgeschlossen werden.
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