Ab 1. 1. 2019 erhalten die Gläubiger eine elektronische Einsicht in Exekutionsdaten (s Schneider, IRÄG 2017 - die "kleinen" Änderungen, ZIK 2017/111, 103 [106]). Die technischen Vorarbeiten sind inzwischen fast abgeschlossen. UU erfolgen kleine gesetzliche Änderungen der einschlägigen §§ 427 ff EO.
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