1. Zum Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-ÄnderungsG 2019 (ZZRÄG 2019; s zuletzt ZIK 2019/3, 1) gibt es inzwischen nicht nur eine Regierungsvorlage (560 BlgNR 26. GP), sondern auch einen Beschluss des Nationalrats. Die Änderungen sollen mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft treten (s § 272 Abs 13 IO), womit in Kürze zu rechnen ist.
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