1. Nach Redaktionsschluss wurde ein MEntw des BMJ zur Begutachtung - bis 26. 5. 2023 - versendet, der die dauerhafte Einführung digitaler Verhandlungen und Einvernehmungen in Zivilverfahren vorschlägt (s www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/270). Mehr dazu im nächsten Heft der ZIK.
2. Das BMJ beabsichtigt eine Evaluierung der GREx und hat dafür eine Arbeitsgruppe einberufen. Am 16. 3. 2023 fand die Startsitzung statt, bei der die Teilnehmer*innen viele Regelungen ansprachen und Änderungswünsche äußerten. In einer ersten Arbeitssitzung am 3. 5. 2023 wurden konkrete Themen diskutiert. Die betrafen durchwegs das Exekutionsrecht; in der Startsitzung wurde aber angeregt, auch den insolvenzrechtlichen Regelungen der GREx Augenmerk zu schenken. Derzeit ist noch ungewiss, ob, wann und welche Änderungen im Exekutionsrecht erfolgen und inwieweit das Insolvenzrecht in eine Reform einbezogen wird.
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