1. In ZIK 2023/47, 43 konnte ein nach Redaktionsschluss zur Begutachtung versandter MEntw des BMJ zur dauerhaften Einführung digitaler Verhandlungen und Einvernehmungen in allen Zivilverfahren nur angezeigt werden. Inzwischen ist die Begutachtungsfrist abgelaufen und es liegt eine Regierungsvorlage zum - jetzt als Zivilverfahrens-Novelle 2023 (ZVN 2023) bezeichneten - BG vor.
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