Homeoffice bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die dafür maßgeblichen Rahmenbedingungen werden nur zum Teil durch Gesetz geregelt und können daher im Wesentlichen ebenfalls durch Vereinbarung gestaltet werden. Als weitere für die Praxis wesentliche Rechtsquelle kommt aber auch eine Regelung durch Betriebsvereinbarung in Betracht. Das ArbVG sieht dafür einen eigenen Kompetenztatbestand vor.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.