Das Programm der neuen Bundesregierung (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html) enthält einige für die ZIK einschlägige Vorhaben. Deren Inhalte werden dort allerdings nicht näher beschrieben, sondern jeweils nur mit wenigen Worten vorgestellt. Details bleiben daher noch abzuwarten.
Zum Insolvenzrecht wird iZm der Arbeitskräfteüberlassung die "Vermeidung von Missbrauch im Falle der Insolvenz des Überlassers (§ 14 Abs 3 AÜG) zur Entlastung des Insolvenzentgeltfonds" vorgeschlagen (105). Beim Themenbereich Justiz und Rechtsstaat ist die Prüfung einer Reform des Insolvenzrechts im Hinblick auf die Erweiterung der Anfechtungstatbestände angeführt (140). Bürgschaften als Insolvenzfalle für Frauen will man durch bessere Aufklärung verhindern (146).
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