Bei qualifizierten Nachrangdarlehen wird der Anleger im Fall der Insolvenz nachrangig befriedigt und erhält, wenn sich die Gesellschaft in der Krise befindet, keine Rückzahlung. Der Beitrag stellt die Entscheidungsgründe mehrerer Entscheidungen des OGH zu Darlehensbedingungen eines qualifizierten Nachrangdarlehens dar und beschäftigt sich mit dem Schicksal von nachrangigen Forderungen im Sanierungsverfahren.
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