Neben Homeoffice-Vereinbarungen, die vorsehen, dass Arbeitnehmer einen Teil der Arbeit in der eigenen Wohnung erbringen, werden derzeit Vereinbarungen stark nachgefragt, die ein ortsunabhängiges, auch grenzüberschreitendes, Arbeiten "Work from Anywhere" ermöglichen. Arbeitgeber, die erkannt haben, dass derartige Arbeitsformen auch aus unternehmerischer Sicht zahlreiche Vorteile mit sich bringen, sind verstärkt bereit, dem Wunsch ihrer Belegschaft nachzukommen, und etablieren Richtlinien zum "Remote Working", auf deren Basis einzelvertragliche Vereinbarungen geschlossen werden. Dabei entstehen insbesondere bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten aus arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Sicht zahlreiche Rechtsfragen, die bei einer rechtssicheren Ausgestaltung dieser Vereinbarungen beachtet werden müssen. Einige ausgewählte Fragestellungen werden im nachstehenden Beitrag behandelt.
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