Vor dem Hintergrund der E EuGH C-716/17, und EuGH C-47/18, Riel befasst sich der Beitrag mit der Reichweite der vis attractiva concursus sowie mit der analogen Geltung der EuGVVO im Anwendungsbereich der EuInsVO und mit der Ausstrahlungswirkung des COMI.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.