Mit 1. 11. 2024 trat der neue Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft (siehe dazu ausführlich ARD 6921/4/2024 und ARD 6922/4/2024). Der Kollektivvertrag wurde bereits Ende November rückwirkend mit 1. 11. 2024 adaptiert, um Unklarheiten bzw nicht gewollte Auswirkungen zu beseitigen (siehe dazu ARD 6929/17/2024). Nunmehr wurde der Kollektivvertrag bereits das zweite Mal geändert. Im Punkt XX Sonderzahlungen gelten rückwirkend mit 1. 1. 2025 folgende Neuerungen:
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