In aller Kürze

Richtlinien zum Fixkostenzuschuss Phase II

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Sofern Unternehmen durch die Corona-Krise Umsatzausfälle erleiden, zahlt der Staat bereits seit Anfang Juni 2020 einen Zuschuss für Fixkosten bis zu 90 Millionen Euro pro Unternehmen, der nicht zurückbezahlt werden muss; vgl BGBl II 2020/225. Im September 2020 startete nun die zweite Phase des Fixkostenzuschusses. Die entsprechende Richtlinie ist auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at) veröffentlicht. In der Phase II können die Fixkosten nun bereits ab 30 % Umsatzrückgang beantragt werden. Neu ist auch eine Pauschalierungsmöglichkeit. Demnach können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als € 100.000,- Umsatz hatten, pauschal 30 % des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Da der Fixkostenzuschuss der Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten iZm der Ausbreitung von COVID-19 dient, darf er nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden. Die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss gelten vorbehaltlich der noch ausständigen Genehmigung der EU-Kommission. Die Kundmachung der Verordnung im BGBl ist für die nächsten Tage vorgesehen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6714/3/2020

03.09.2020
Heft 6714/2020